ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1
GELTUNGSBEREICH UND UMFANG
1.1. Diese Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge, mit
welchen ich Maschinen samt Zubehör verkaufe, vermiete, ausliefere und ankaufe.
Ebenso gelten diese Bedingungen in Fällen, in denen ich Maschinenkäufe
vermittle. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann gültig, wenn
sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.
1.2. Durch eine Bestellung anerkennt ein Käufer ausdrücklich die Wirksamkeit dieser
Bedingungen als Vertragsinhalt. Geschäfts- bzw. Lieferbedingungen des
Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte
Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Bedingungen gelten
auch dann, wenn sie den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners entgegenstehen.
1.3. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch
für jedwede weiteren Rechtsgeschäfte zwischen mir und meinen Vertragspartnern.
§ 2
VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Meine Angebote sind grundsätzlich freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich
und schriftlich als bindend bezeichnet werden. Ich behalte mir die Erfüllung
eingehender Bestellungen vor.
2.2. Bei Kostenvoranschlägen wird grundsätzlich keine Gewähr für die Richtigkeit
übernommen. Die Kosten für Kostenvoranschläge werden, sofern solche anfallen,
dem Auftraggeber verrechnet.
2.3. Ein Vertrag gilt als geschlossen, wenn ich den Auftrag schriftlich bestätige
oder erfülle. Bei sich ändernder wirtschaftlicher Lage des Kunden oder Zahlungsverzug
bin ich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2.4. Bei mir einlangende Bestellungen sind unwiderruflich und binden den Kunden
für zumindest vier Wochen, wobei sich diese Frist angemessen verlängert,
wenn nach den Umständen des Einzelfalles eine darüber hinausgehende Annahmefrist
tunlich erscheint.
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2.5. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstlieferung durch meine Zulieferer. Ich habe keinen Einfluss darauf,
wenn Artikel vom Hersteller aus dem Programm genommen werden und somit
nicht mehr lieferbar sind oder Artikel geändert werden. In solchen Fällen ist ein
Schadenersatzanspruch ausgeschlossen.
§ 3
WARE UND LIEFERUNG
3.1. Ich liefere Waren entsprechend meiner schriftlichen Auftragsbestätigungen.
3.2. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Teillieferungen
sind möglich.
3.3. Qualitätsschwankungen und Abweichungen im Material, Herstellung, Druck
und Farbe sind unvermeidlich und stellen keine Mängel dar. Für die Eignung
der von mir gelieferten Waren oder für eine bestimmte Verwendung oder Verarbeitung
wird nur dann Gewähr geleistet, wenn eine derartige Gewährleistung
ausdrücklich und schriftlich zugesagt wird. Andernfalls ist die Gewährleistung
ausgeschlossen.
§ 4
PREISE / ZAHLUNG
4.1. Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Die Berechnung der
Preise erfolgt in Euro.
4.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, bin ich berechtigt, nach jeder
einzelnen Lieferung eine Teilrechnung zu stellen.
4.3. Im Falle der Steigerung der Herstellungskosten zwischen Auftragsbestätigung
und Lieferung bin ich berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen, sofern
diese Steigerungen durch Umstände bedingt sind, welche nicht in meinem Bereich
liegen (Lohnkosten, Steuererhöhungen etc.).
4.4. Es steht mir frei, Anzahlungen auf den Kaufpreis und/bzw. Sicherheiten für die
Bezahlung des Kaufpreises zu verlangen. Werden entsprechende Anzahlungen
nicht geleistet oder Sicherheiten nicht gegeben, bin ich berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und für allfällige Schäden jedweder Art, welche mir durch die
Vertragsauflösung entstehen, Ersatz zu verlangen.
4.5. Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung. Meine
Rechnungen sind nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig und spesen-
und abzugsfrei zu bezahlen. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag
festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
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4.6. Im Falle des Verzuges bin ich berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen.
Mahn- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden.
4.7. Bei mir einlangende Zahlungen werden zunächst auf Mahn- und Inkassokosten,
sodann auf Zinseszinsen, Zinsen und Nebenspesen und in der Folge auf die
jeweils älteste Forderung angerechnet.
4.8. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
4.9. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung,
Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder behaupteten Mängeln
zurückzuhalten.
§ 5
LIEFERUNG / ANNAHME
5.1. Meine Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Weitere Teillieferungen sind möglich. Die Auswahl der Art der Versendung der
Ware und des Transportmittels obliegt mir.
5.2. Erfüllungsort ist 6800 Feldkirch.
5.3. Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden
ist, als bloß annähernd geschätzt. Wird die Lieferung durch Umstände, welche
nicht in meinem Bereich liegen und von mir nicht verschuldet sind, verzögert,
verlängert dies die Lieferfristen entsprechend. Dem Kunden stehen kein Recht
zum Rücktritt vom Vertrag oder sonstige Ansprüche zu.
5.4. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen meiner Leistungsund
Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen,
gelten vom Auftraggeber als vorweg genehmigt.
5.5. Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig
werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten
und auf Kosten des Auftraggebers.
5.6. Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, so ist
der Auftraggeber berechtigt, nach Setzung einer weiteren mindestens
30tägigen Nachfrist schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Auch ich als Auftragnehmer
bin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferung
durch höhere Gewalt oder sonstige für mich unabwendbare Ereignisse, unmöglich
wird. In beiden Fällen bin ich lediglich zur zinsenfreien Rückerstattung
im Falle einer Anzahlung verpflichtet.
5.7. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach
Empfang der Ware beim Transportunternehmen und bei mir schriftlich, spätestens
jedoch binnen 8 Tagen, vorzubringen.
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§ 6
EIGENTUMSVORBEHALT
6.1. Sämtliche von mir gelieferten Maschinen und Zubehörteile bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung meiner gegen den Kunden zustehenden Forderungen jeder
Art einschließlich Nebengebühren und Kosten in meinem Eigentum. Die
Verpfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren bedarf meiner
ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung. Beim Weiterverkauf der Waren
ist der Käufer auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
6.2. Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß
nach, so bin ich jederzeit berechtigt, mein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers
zurückzuholen und ist der Auftraggeber verpflichtet, meine Waren
herauszugeben.
6.3. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt mir der Auftraggeber schon jetzt
seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder
Verarbeitung der in meinem Eigentum stehenden Waren entstehen, bis zur
endgültigen Bezahlung meiner Forderungen zahlungshalber ab. Der Auftraggeber
hat mir auf mein Verlangen seine Auftraggeber zu nennen und diese rechtzeitig
von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern,
Lieferscheinen, Fakturen etc. ersichtlich zu machen.
6.4. Ist der Auftraggeber mit seinen Zahlungen mir gegenüber in Verzug, so sind die
bei ihm eingehenden Verkaufserlöse aus in meinem Eigentum stehenden Waren
abzusondern und hat der Auftraggeber diese Beträge nur in meinem Namen
inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen
des § 15 Versicherungsgesetz bereits jetzt an mich abgetreten.
6.5. Forderungen gegen mich dürfen ohne meine ausdrückliche Zustimmung nicht
abgetreten werden.
§ 7
GEWÄHRLEISTUNG, GARANTIE UND HAFTUNG
7.1. Mängelrügen haben bei sonstigem Ausschluss binnen 8 Tagen nach Lieferung
schriftlich und detailliert zu erfolgen. Dies gilt auch bei Teillieferungen hinsichtlich
jeder Lieferung. Können die Mängel auch bei ordnungsgemäßer Überprüfung
der Lieferung nicht festgestellt werden, sind sie unverzüglich nach dem Erkennen,
längstens jedoch nach 90 Tagen zu rügen.
7.2. In Fällen der Gewährleistung bin ich nach meiner Wahl zur Verbesserung, Ersatz
oder Austausch in angemessener Frist berechtigt. Es steht mir auch frei,
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den Kaufpreis rückzuerstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers
jeder Art sind ausgeschlossen.
7.3. Es wird vereinbart, dass der Auftraggeber ein Recht auf Gewährleistung über
bewegliche und unbewegliche Sachen binnen sechs Monaten gerichtlich geltend
machen muss.
7.4. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleißteile und Zubehör sowie
Reparaturen infolge nicht autorisierter Eingriffe Dritter. Werden die vertragsgegenständlichen
Verbindungen mit Geräten und/oder Programmen Dritter
eingesetzt, besteht eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel
der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohne eine derartige
Verbindung auftreten.
7.5. Ich hafte nicht für Sachschäden, welche durch Fehler meiner Produkte entstehen,
außer der Kunde ist Verbraucher im Sinne des Produkthaftungsgesetzes.
7.6. Schadensersatzansprüche mir gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen
Handelns, sind ausgeschlossen.
§ 8
VERTRAGSRÜCKTRITT
8.1. Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, insbesondere Konkurs
des Auftraggebers oder Konkursabweisung mangels Masse, sowie bei Zahlungsverzug
des Kunden, bin ich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern
er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.
8.2. Für den Fall des Rücktritts habe ich die Wahl, einen pauschalen Schadenersatz
von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen
Schadens zu begehren.
8.3. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers bin ich von allen weiteren Lieferungsund
Leistungsverpflichtungen entbunden.
8.4. Tritt der Auftraggeber, ohne berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt
er seine Aufhebung, so habe ich die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages
zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall
ist der Auftraggeber verpflichtet, nach meiner Wahl mir den pauschalierten
Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich
entstandenen Schaden zu bezahlen.
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§ 9
VERMITTLUNGSTÄTIGKEITEN
9.1. Ein Vermittlungsauftrag bedarf keiner Form. Er kommt bereits dadurch zustande,
dass meine Tätigkeit in Anspruch genommen wird.
9.2. Sofern ich Vermittlungstätigkeiten übernehme, steht mir ein Provisionsanspruch
iSd § 6 MaklerG zu. Dabei begründet bereits die bloße Namhaftmachung eines
Dritten, meinen Provisionsanspruch, sofern es zwischen dem Auftraggeber und
dem Dritten zu einem Vertragsabschluss kommt.
9.3. Ich habe auch dann Anspruch auf Provision, wenn auf Grund meiner Tätigkeit
zwar nicht das vertragsgemäß zu vermittelnde Geschäft, wohl aber ein diesem
nach seinem Zweck wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt.
9.4. Mit dem Abschluss eines durch meine Vermittlung zustande gekommenen Vertrages,
wird die Vermittlungsprovision fällig. Kommt lediglich ein Vorvertrag zustande,
so gebührt mir ebenso eine Provision und ist diese bereits am Tage
dieses Vorvertragsabschlusses fällig.
9.5. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit
gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit
erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist
nicht erforderlich.
9.6. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss
statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch Verwandte oder
Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die
zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen
Verhältnissen stehen.
9.7. Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
…….. Im Übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze.
9.8. Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages
unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrunde
gelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich
fällig.
9.9. Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von niedriger
ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale
Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.
9.10. Meine Auftraggeber willigen ein, dass ich auch zugleich für Dritte tätig sein darf
und von diesen Belohnungen annehmen darf. Meine Auftraggeber verzichten
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auf die Geltendmachung jeglicher Ansprüche iSd § 5 Abs 2 MaklerG gegen
mich.
§ 10
GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
10.1. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UNKaufrechtes
wird ausgeschlossen.
10.2. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmen zur Anwendung
kommenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Anwendbarkeit des § 934
ABGB wird bei Unternehmergeschäften ausgeschlossen.
10.3. Für Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das sachlich in Frage kommende Gericht
in Feldkirch zuständig.
§ 11
DATENSCHUTZ UND ADRESSENÄNDERUNG
11.1. Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag mitenthaltenen
personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages vom Auftragnehmer
automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können.
11.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner Wohnbzw.
Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche
Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen,
so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt
bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
§ 12
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz
nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
12.2. Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam
sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des sonstigen Inhaltes nicht.